Teilnahme & Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gegenstand, Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die vom Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags durchgeführt werden und die im Jahresprogramm mit einer Veranstaltungsnummer gekennzeichnet sind. Für besondere Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten, über die auf dem Anmeldeformular, in der Anmeldebestätigung oder dem detaillierten Programm der Veranstaltung informiert wird.

1.2 Mit seiner / ihrer Anmeldung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung an. Die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Internetseite https://bildungswerk-irsee.de/downloads abgerufen werden.

2. Teilnahmeberechtigung

Die Bildungsmaßnahmen des Bildungswerkes stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Bezirkseinrichtungen und allen Interessenten am Gesundheits- und Sozialwesen offen.

Wenn für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmenden erfüllt werden. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das Bildungswerk die fristlose Kündigung vor.

3. Angebote, Anmeldung, Vertragsschluss

3.1 Die Darstellungen der Veranstaltungsangebote des Bildungswerks im Internet, in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Werbeträgern sind freibleibend und unverbindlich und damit keine Angebote im Rechtssinne. Erst die Anmeldung durch den Teilnehmenden gilt als verbindliches Vertragsangebot.

3.2 Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) oder Online über unsere Homepage möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung (bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn), um möglichst Kursabsagen und Stornokosten zu vermeiden.

3.3 Ein Vertrag kommt erst durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung nach Ziffer 4 zustande.

4. Anmeldebestätigung, Programm, Informationen, Teilnahmebestätigung

4.1 Das Bildungswerk ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei ihr anzunehmen (Angebotsbindung). Die Annahme wird mittels Anmeldebestätigung entweder schriftlich, per Telefax oder Email erklärt. Durch diese Anmeldebestätigung des Bildungswerks kommt der Vertrag zustande und der/die Anmeldende hat die für die jeweilige Veranstaltung bestimmte Teilnahmegebühr zu zahlen. Etwaige Änderungen oder Abmeldungen des/der Teilnehmenden sind nur schriftlich möglich. Es können Stornogebühren anfallen.

4.2 Das detaillierte Programm einer Veranstaltung (mit Angabe der Themen, Referenten, Teilnehmerzahl, Gebühren usw.) wird vom Bildungswerk jeweils ca. zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung auf der Homepage veröffentlicht und an die Bezirkseinrichtungen sowie an externe Interessenten versandt. Die schriftliche Einladung samt dem Programm der Veranstaltung wird in der Regel vier Wochen vor Beginn des Kurses versandt. Alle Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung eine schriftliche Teilnahmebestätigung.

5. Unterbringung und Verpflegung

Im Rahmen der Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer entsprechend der Buchungsbestätigung Verpflegung bzw. Unterkunft und Verpflegung. Soweit möglich, erfolgt die Unterbringung in Einzelzimmern. Sollte kein Einzelzimmer zur Verfügung stehen, kann die Unterbringung nach Absprache mit dem Teilnehmer auch in einem Doppelzimmer erfolgen. Die Zimmer können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. In der Regel erfolgt die Unterbringung in den im Programm angegebenen Tagungsstätten. In Ausnahmefällen kann auch eine externe Unterbringung erfolgen.

6. Anreise

Für die An- und Abreise haben die Teilnehmenden selbst Sorge zu tragen. Für Bahnreisende nach Kloster Irsee befindet sich der nächstliegende Bahnhof in Kaufbeuren, für Kloster Seeon in Bad Endorf. Für den Transfer vom Bahnhof zur Tagungsstätte empfehlen wir den Ruf eines Taxis.

7. Kosten und Bezahlung

7.1 Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen werden Kursgebühren erhoben. Darin enthalten sind die Kosten für Verpflegung bzw. Unterkunft und Verpflegung. Es ist nicht möglich, einzelne Leistungen auszunehmen.

7.2 Die Höhe der Gebühren, gesonderte Bedingungen oder Zahlungsmodalitäten sind in den detaillierten Programmen oder Anmeldeformularen geregelt. Bei einigen Fachtagungen, Kongressen, Weiterbildungen und Qualifizierungen sind gesonderte Zahlungsmodalitäten und gesonderte Leistungen notwendig. Diese betreffen u.a. Zahlungsverpflichtungen bei Nichtantritt oder Abbruch bei einem vom Teilnehmenden zu vertretenden Grund oder gesonderte Leistungen, z.B. Unterbringung oder Verpflegung.

7.3 Die Gebühren sind entsprechend den für die jeweilige Veranstaltung geltenden Zahlungsbedingungen, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

8. Durchführung, Änderung und Absage von Veranstaltungen/ Mindestteilnehmerzahl

8.1 a) Das Bildungswerk ist berechtigt, Kursleiter oder Dozenten auszutauschen, soweit diese aus vom Bildungswerk nicht zu vertretenden Gründen (z.B. wegen Krankheit, Unfall) ausfallen.

b) Ebenso kann das Bildungswerk die Veranstaltungsräume bzw. den -ort ändern, wenn die Räume aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht belegt werden können.

c) Alternativ zu den Absätzen a) und b) steht dem Bildungswerk das Recht zu, die Veranstaltung im Ganzen, wie auch einzelne Termine zu verschieben.

d) Änderungen gemäß Ziffer 8.1 a) – c) sind nach billigem Ermessen des Bildungswerks vorzunehmen und nur insoweit zulässig, wie sie für die Teilnehmenden zumutbar sind. Jede Änderung ist den Teilnehmenden unverzüglich mitzuteilen.

8.2 Das Bildungswerk hat das Recht Veranstaltungen abzusagen, wenn aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen,

a) der Kursleiter oder Dozent ausfällt und ein Ersatzdozent nicht eingesetzt werden kann, oder

b) die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (=unvorhersehbares und nicht in zumutbarer Weise abwendbares Ereignis) nicht durchgeführt werden kann. Auch behördliche Anordnungen zählen zu diesen Gründen.

8.3 Mindestteilnehmerzahl

Veranstaltungen finden in der Regel nur statt, wenn die zuvor genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Das Bildungswerk behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung, bis eine Woche vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurückzutreten, wenn vor der Anmeldung auf die jeweils zu erreichende Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Das Bildungswerk ist in diesem Fall verpflichtet, die Teilnehmenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung in Textform über den Rücktritt in Kenntnis zu setzen. Sofern der Teilnehmende bereits Seminargebühren bezahlt hat, werden diese unverzüglich zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

8.4 Das Bildungswerk behält sich Änderungen der Angaben im Jahresprogramm ausdrücklich vor.

9. Datenschutz

Das Bildungswerk erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Teilnehmenden. Es beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Bildungswerks, die jederzeit auf der Internetseite www.bildungswerk-irsee.de/Datenschutz eingesehen werden kann.

10. Urheberrecht / Arbeitsunterlagen

Die vom Bildungswerk und/oder den ReferentInnen zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Teilnehmende erwerben kein Recht, die Inhalte dieser Arbeitsunterlagen zu publizieren. Sie sind insbesondere auch nicht berechtigt, die Inhalte der Arbeitsunterlagen ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft zu speichern, oder an Dritte ohne Zustimmung des Urhebers weiterzugeben.

11. Rücktritt

11.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist kostenfrei nur bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Für mehrteilige Veranstaltungen gelten gesonderte Rücktrittsregelungen.

11.2 Wird der Rücktritt nach Überschreiten der Frist gemäß Ziffer 11.1, aber noch vor Beginn der Bildungsmaßnahme erklärt, wird eine Kostenpauschale erhoben. Sie beträgt 10 % der Teilnahmegebühr zzgl. ggf. anfallender Storno- bzw. No-Show-Gebühren der Tagungshäuser und evtl. Ausfallgebühren der Dozenten. Der/die Teilnehmende (Vertragspartner/in) ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem/ihrem Rücktritt dem Bildungswerk keine oder geringere Kosten entstanden sind.

11.3 Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der/die Teilnehmende (Vertragspartner/in) eine Ersatzperson benennen. Sofern es zum Abschluss eines Vertrages mit der Ersatzperson kommt, entfällt für den/die Teilnehmende(n)/Vertragspartner/in die in Ziffer 11.2 aufgeführte Kostenpauschale.

11.4 Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit dieser Willenserklärung ist der Zugang der Rücktrittserklärung per Post oder per Telefax beim Bildungswerk maßgeblich. Rücktritt durch E-Mail ist nicht zulässig.

12. Haftungsausschluss

12.1 Das Bildungswerk ist für den pädagogischen Teil der Bildungsmaßnahme verantwortlich, haftet jedoch ausdrücklich nicht für die von seinen Dozenten und Referenten vertretenen persönlichen Meinungen und/oder fachlichen Ansichten.

12.2 Das Bildungswerk haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Bildungsmaßnahme oder einem Abbruch einer Bildungsmaßnahme resultieren.

12.3 Die Haftung des Bildungswerks, der Eigentümer von Unterrichtsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen, für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten des Bildungswerks, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch das Bildungswerk oder seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

13. Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ein Widerrufsrecht.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Anmeldung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem Bildungswerk Irsee, Klosterring 4, 87660 Irsee, Fax: 08341/906-605, E-Mail: info@bildungswerk-irsee.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt vollständig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers / der Teilnehmerin vollständig erfüllt wurde, bevor die Widerrufsfrist endet und der Teilnehmer / die Teilnehmerin seine/ihre Kenntnisnahme vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte anhängendes Formular aus und senden Sie es an das Bildungswerk Irsee zurück.

____________________________________________________________________________________________________________________________________


Absender:

Bildungswerk Irsee

Klosterring 4

87660 Irsee

Fax: 08341/906-605

E-Mail: info@bildungswerk-irsee.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Name des Kurses „“ (Kurs Nr. ).

Mit freundlichen Grüßen

_______________ ___________________________________

Datum Unterschrift