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Bildungswerk Irsee
Klosterring 4
87660 Irsee

Telefon 08341 906-608
Telefax 08341 906-605

info@bildungswerk-irsee.de

Wir über uns

Teilnahme & Geschäftsbedingungen

Teilnehmerkreis
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Bezirkseinrichtungen und externe Interessenten, die im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten.

Anmeldung
Die Auswahl der Bezirksteilnehmer erfolgt durch die Dienststellenleiter oder deren Beauftragte. Die vorgeschlagenen Teilnehmer sollen bis spätestens einen Monat vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung über die Bezirkshauptverwaltungen oder direkt schriftlich an das Bildungswerk des Verbandes der bayerischen Bezirke in Irsee gemeldet werden. Im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Lehrgänge und zur Vermeidung von Ausfallgebühren ist darauf zu achten, dass die jeweilige Platzquote der Bezirke eingehalten wird.
Externe Teilnehmerinnen oder Teilnehmerinnen aus Bezirkseinrichtungen, die selbst für die Kurskosten aufkommen, können sich direkt online oder auch schriftlich beim Bildungswerk Irsee anmelden.

Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmermeldung ist allgemein mit Eingang beim Bildungswerk verbindlich und wird nach schriftlicher Bestätigung auch für das Bildungswerk gültig; nachträgliche Änderungen der Teilnehmer sind jedoch möglich, wenn Ersatzteilnehmer gestellt werden. Etwaige Änderungen oder Abmeldungen werden nur schriftlich angenommen.
Die detaillierten Programme (mit Angabe der Themen, Referenten, Teilnehmerzahl, Kosten usw.) werden vom Bildungswerk des Verbandes der bayerischen Bezirke jeweils rund zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung online auf der Homepage veröffentlicht und an die Bezirksverwaltungen (auf Nachfrage auch an externe Interessenten) übersandt.
Die Teilnehmer werden im Regelfall erst zwei bis drei Wochen vor Beginn des Kurses vom Bildungswerk schriftlich eingeladen und erhalten das detaillierte Programm. Wenn eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, erfolgt eine sofortige Unterrichtung.
Alle Teilnehmer bekommen nach Ende der Bildungsveranstaltung eine schriftliche Teilnahmebestätigung für ihre Unterlagen.

Unterbringung und Verpflegung
Die Teilnehmer erhalten volle Verpflegung und Unterbringung – soweit möglich in Einzelzimmern. Unter Umständen muss jedoch auch eine Unterbringung in Doppelzimmern in Kauf genommen werden.
Die Gästezimmer stehen am Anreisetag spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
In der Regel werden die Teilnehmer in den angegebenen Tagungsstätten mit ihren Dependancen untergebracht. Besondere Umstände können jedoch auch eine externe Unterbringung erforderlich machen.

Anreise
Für Bahnreisende nach Kloster Irsee befindet sich der nächstliegende Bahnhof in Kaufbeuren, für Kloster Seeon in Bad Endorf. Von dort aus ist für den Transfer zum Tagungszentrum der Ruf eines Taxis angeraten.

Kosten und Bezahlung
Alle Kursgebühren verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – inklusive Unterbringung und Verpflegung. Einzelleistungen können nicht herausgenommen werden.
Die Kursgebühr muss von den Bezirkseinrichtungen und von den externen Teilnehmern spätestens 14 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung entrichtet werden.
Bei einigen Fachtagungen, Kongressen, Weiterbildungen und Qualifizierungen sind gesonderte Zahlungsmodalitäten und gesonderte Leistungen notwendig. Diese betreffen u.a. Zahlungsverpflichtungen bei Nichtantritt oder Abbruch bei einem vom Teilnehmenden zu vertretenden Grund oder gesonderte Leistungen z.B. Unterbringung oder Verpflegung. Diese gesonderten Bedingungen oder Zahlungsmodalitäten sind in den detaillierten Programmen oder Anmeldeformularen entsprechend vermerkt und somit Teil der Teilnahmebedingungen.

Haftung/Vorbehalt
Da die Termine, Dozentenverpflichtungen und Seminargebühren oft lange im voraus festgelegt werden müssen, können sich in der Vorbereitungszeit Terminverschiebungen und Ausfälle ergeben. Auch örtliche Veränderungen können erforderlich werden, ebenso Veränderungen bei Preisangaben. Für alle Angaben im Jahresprogrammheft muss sich daher das Bildungswerk - auch kurzfristig - Änderungen ausdrücklich vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung der Kurse besteht nicht. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Stornoregelung
Generell werden bei Stornierung von Anmeldungen, bei Nichtantritt oder bei Abbruch einer Maßnahme die Kosten, die durch eventuelle Storno- oder No-show-Gebühren der Tagungshäuser und Ausfallforderungen von Dozenten entstehen, an die Teilnehmerinnen weiter gegeben. Bei einigen Veranstaltungen gelten besondere Stornoregelungen. Diese sind in den jeweiligen Anmeldeformularen aufgeführt und gelten dann als verbindlich vereinbart.
Bildungswerk des Verbandes der bayerischen Bezirke